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Die Umfahrung von Oldenburg in Holstein

Der Abschnitt 4 umfasst die Stadt Oldenburg in Holstein und die Gemeinde Göhl. Aus Sorge vor künftigem Lärm durch Güterverkehre wurde im Jahr 2014 die Umfahrung der Stadt Oldenburg in Holstein beschlossen. Daher verläuft die künftige Strecke östlich der Stadt durch den Oldenburger Bruch in Richtung Göhl. In diesem Bereich fädelt der Streckenneubau in den Bestand ein. Dort erfolgt der Ausbau der bestehenden Strecke.

Die Planung sieht einen neuen Haltepunkt am Milchdamm vor. Zusätzlich werden die Bahnübergänge Sebenter Weg sowie Göhl zurückgebaut und durch Straßenüberführungen ersetzt.

Daten und Fakten

6,3 km
Streckenlänge
1  
Verkehrsstation
5  
Neue Brücken
2,2 km
Lärmschutzwände

Herausfordernde Bodenverhältnisse für den Neubau im Oldenburger Bruch

Die heterogenen Böden in der Niedermoorlandschaft Oldenburger Bruch, sind aufgrund ihrer mangelnden Standfestigkeit eine Herausforderung an einen Trassenneubau. Ein Teil der Niederung ist ein geschlossener Deponiekörper, der unter anderem Glas, Metall, Holz, Plastikabfälle und Bauschutt beinhaltet. Angrenzende Bereiche zeichnen sich durch Torf- und Muddeablagerungen aus, sodass sehr weiche Bodenschichten vorliegen. Damit die Bahn den Oldenburger Bruch künftig sicher queren kann, wird ein Bauwerk vergleichbar mit einer unterirdischen Brücke geschaffen. Um eine ausreichende Standfestigkeit für die Schiene zu gewährleisten, werden Betonpfähle mit einer Tiefe bis über 30 m in den Boden eingebracht (Planausschnitt Eisenbahnüberführung Oldenburger Bruch (PDF, nicht barrierefrei)).

Weitere Maßnahmen im Abschnitt 4

Die untenstehende Karte zeigt, welche Maßnahmen zum Schutz von Lärm und Erschütterung im Abschnitt 4 geplant sind (schematische Darstellung).

Karte mit Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen im Abschnitt 4
Stand: Februar 2024

Realisierungsstatus

Im Genehmigungsverfahren

Die Planung für den Abschnitt 4 wurde beim Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung eingereicht und im Herbst 2021 erstmals öffentlich ausgelegt. Aufgrund des Bundestagsbeschlusses wurden nachträglich Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnamen ergänzt. Daher wurde die Planung Anfang 2024 erneut öffentlich ausgelegt. Der Abschnitt befindet sich nach wie vor im Genehmigungsverfahren.

Downloads

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