Der Abschnitt 5.1 verläuft durch die Gemeinden Heringsdorf und Neukirchen. Der Streckenverlauf in diesem Abschnitt entspricht dem der bestehenden Eisenbahnstrecke. Die Strecke wird zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Bestehende Bahnübergänge werden im Zuge der Bautätigkeit zurückgebaut und durch Überführungen oder Unterführungen für Personen oder den Straßen- bzw. Eisenbahnverkehr ersetzt.
Die untenstehenden Karten geben einen Überblick zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen sowie Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen im Abschnitt 5.1 (schematische Darstellungen).
Die Auslegung der Unterlagen des Abschnitts 5.1 erfolgte im September und Oktober 2024. Die Einwendungsfrist endete am 22. Oktober 2024. Der Abschnitt befindet sich nach wie vor im Genehmigungsverfahren.