Im Planfeststellungsabschnitt 5.2 verläuft die zweigleisige und elektrifizierte Eisenbahnstrecke ca. 700 Meter durch die Gemeinde Neukirchen und im Anschluss durch die Gemeinde Großenbrode. Es handelt sich größtenteils um Neubaubereiche, denn die Ortslage Großenbrode wird nördlich umfahren. Im Bereich Mittelhof an der Kreisstraße 42 zwischen Heiligenhafen und Großenbrode entsteht auf Wunsch der beiden Gemeinden ein neuer gemeinsamer Haltepunkt.
Die Anschlussstelle Großenbrode der B207 wird im Rahmen des Abschnitts 5.2 umgebaut. Die drei Bahnübergänge an der bestehenden Strecke – Feldscheide, Pomosinwerk und Großenbrode – werden zurückgebaut.
Die untenstehenden Karten geben einen Überblick zu den geplanten Ausgleichs- und Lärmschutzmaßnahmen im Abschnitt 5.2 (schematische Darstellungen).
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 27. Juni 2025 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5.2 (Großenbrode) erteilt. Damit liegt die offizielle Baugenehmigung vor.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss können wir mit weiteren vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Dazu gehören zum Beispiel Artenschutzmaßnahmen, die Entwicklung von Grünland und Kleingewässern, Leitungsverlegungen sowie die finale Abwicklung von privatrechtlichen Kaufverträgen für Grundstücke. Nach der Vegetationsperiode 2025 können zudem die notwendigen Rodungen starten.
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen werden im Laufe des Jahres 2026 die Hauptbaumaßnahmen starten.